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Vorsorge

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Allgemeine Informationen

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt.

  • Für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren gibt es eine  Untersuchung zum Check der körperlichen Verfassung und seelischen Entwicklung (Jugendgesundheitsuntersuchung/J1).
     

  • Seit dem 30. November 2018 ist die HPV-Impfung für auch für Jungen Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Jungen und Mädchen im Alter von neun bis 14 Jahren können sich gegen HPV impfen lassen. Versäumte Impfungen sollen spätestens bis zum 18. Lebensjahr (das heißt bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag) nachgeholt werden.
     

  • Zwischen 18 und 35 Jahren ist neu eine Gesundheitsuntersuchung in den Leistungskatalog aufgenommen worden.
     

  • Ab 35 Jahren: Alle drei Jahre allgemeiner Gesundheits-Check-Up für Männer und Frauen zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes.

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  • Ab 35 Jahren: Alle zwei Jahre Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen.
     

  • Ab 45 Jahren: Für Männer jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata.
     

  • Von 50 bis 55 Jahren: Jährliche Stuhluntersuchung für Männer und Frauen zur Darmkrebsfrüherkennung (Test auf verborgenes Blut im Stuhl).
     

  • Ab 55 Jahren: Darmkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen – alle zwei Jahre Stuhluntersuchung (Test auf verborgenes Blut) oder im Abstand von zehn Jahren maximal zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien).
     

  • über 65 Jahre: Seit 2018 haben Männer einmalig einen Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader.
     

  • Schutzimpfungen: Auch lang anhaltender Schutz gegen Infektionen gehört zu den Vorsorgeleistungen. Beispielsweise haben Erwachsene Anspruch alle zehn Jahre auf eine Impfung gegen Tetanus und Diphtherie. Ab 60 Jahren kommt noch eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken und eine jährliche Grippeimpfung dazu. Eine gute Orientierung über Impfungen, die sinnvoll sind, bieten die jährlichen Empfehlungen der ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut. Alle von der Kommission empfohlenen Schutzimpfungen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Jede Kasse kann in ihrer Satzung allerdings weitere Impfangebote als freiwillige Leistungen vorsehen. Dies sollten Patienten im Einzelfall mit ihrer Krankenkasse klären.

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