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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Dr. med. Konrad Anneken
Allgemeinarzt – Badearzt – Sportmedizin Palliativmedizin – Schmerztherapie (DGS)

 

Dr. med. Ina Schmerker-Schank-Goldschmidt
Allgemeinärztin – Palliativmedizin
Ernährungsmedizin

 

Dr. med. Stefan Anneken
Facharzt für Innere Medizin, hausärztliche Versorgung Notfallmedizin

 

Sprechzeiten

Montag bis Freitag                                      8:00 – 13:00 Uhr
Mo, Di, Do                                                   14:00 – 18:00 Uhr

Akutsprechstunde                                    10:30 – 12:00 Uhr

 

Kontakt

Waldstraße 1, 64732 Bad König

Telefon 06063 619                                      Fax 06063 5296

Vorsorge/Check-Up Untersuchungen

      

​Ab dem 35. Lebensjahr kann eine Gesundheitsuntersuchung zu Lasten der Krankenkasse alle drei Jahre durchgeführt werden. Diese beinhaltet eine Ganzkörperuntersuchung, Urinstatus sowie eine Blutuntersuchung auf Zucker und Lipidstatus.

Sinnvolle Erweiterungen der Vorsorgeuntersuchung sind zum Beispiel:

 

- Ruhe EKG
- Belastungs-EKG

- Lungenfunktionsuntersuchung

​- Basislabor bestehend aus Blutbild  und weiteren Blutfetten, Leber- und Nierenwerte sowie die Blutsalze.

- Ergünzungslabor bei bestimmten Risikogruppen:

- Schilddrüsenwert (TSH)           

- Vitaminstatus (D, B6, B12,)     

- Eisen-Check (Ferritin, Transferrin)

 

Weitere Laboruntersuchungen sind auf Wunsch möglich. Preise auf Anfrage.

Young Man doing Physical Exercise

Ultraschallgestützte Check-Up Untersuchungen


- Sono-Check (Bauchorgane, Schilddrüse und Halsschlagadern)
- Bauch-Check (Bauchorgane)
- Schilddrüsen-Check (Schilddrüse und Labor TSH)
- Kardio-Check (Echokardiografie, Belastungs-EKG, individuelle Risikoberechnung)
- Arteriosklerose-Check (Sonografie der Bauchschlagader, Intima-Media-Bestimmung der Halsschlagader und
   Knöchel-Arm- Index Messung mittels Doppler)


 

Sportmedizinische Untersuchungen


- Sport-Vorsorgeuntersuchung (Ausführliche Anamnese und Ganzkörperstatus, Ruhe EKG)
- Sport-Fitnesstest (Ganzkörperstatus, Ruhe- und Belastungs-EKG)
- Tauchuntersuchung (Ganzkörperstatus,
Ruhe- und Belastungs-EKG, Lungenfunktion)

- Sport-Komplettcheck (Ganzkörperstatus, Ruhe- und Belastungs-EKG, Lungenfunktion, Echokardiografie)

Weitere sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen


- Reisemedizinische Beratung und gegebenenfalls reisemedizinische Impfung         

 

- Vitaminaufbaukur (Vitamin B1, B12, Folsäure)

 

- Akupunkturbehandlung

 

- Intrakutane Reiztherapie (Quaddelungen)

 

- Spezielle Schmerztherapie: Achtung: Dauer bei Erstkontakt bis 120 Minuten

Ärztliche Serviceleistungen

Das Ausstellen von kurzen Bescheinigungen ist eine ärztliche Leistung, die damit berechnungsfähig ist und deshalb auch in Rechnung gestellt werden muss. Berechnen wir eine ärztliche Bescheinigung nicht, verstoßen wir gegen das Gesetz, gegen den unlauteren Wettbewerb. Diese Gebühren sind festgeschrieben. Die Kosten berechnen sich je nach Aufwand.

Sie können unseren IGel-Flyer als PDF hier downloaded.

Gesundheit schätzt man erst, wenn man sie

verloren hat.“

                       Deutsches Sprichwort

Dank des medizinischen Fortschritts in der Diagnostik und Therapie haben wir heutzutage die Möglichkeit die Lebensqualität der Menschen entscheidend zu beeinflussen.

Als Mitglied einer gesetzlichen Kranken-versicherung (GKV) haben Sie entsprechend den Bestimmungen des § 12 SGB V Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung, die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf!“

 

Das bedeutet, dass der ärztliche Handlungsspielraum aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes natur-gemäß eingeschränkt ist und es somit keinen Anspruch der Patienten auf eine allumfassende medizinische Versorgung gibt.

 

Daher haben Versicherte der GKV keinen Anspruch auf Leistungen, die nicht Gegenstand des Leistungs-kataloges der GKV sind.

 

Die Kassenärztliche  Bundesvereinigung hat  aus  diesem Grund  zur Klarstellung  des  Grenz-bereiches  zwischen  Leistungen  der  gesetzlichen  Kassen  und solchen,  die  nicht  in  diesen  Bereich  gehören,  einen  Katalog „Individueller Gesund-heitsleistungen“ erstellt. Die amtliche Gebühren-ordnung für Ärzte (GOÄ) bildet die Grundlage der Berechnungsmethode.

 

 

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