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Kostenloser Corona-Schnelltest

Seit dem 8. März 2021 können Arztpraxen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) Bürgertestungen mittels POC-Tests (Point-Of-Care-Test) durchführen. Bürger haben ein Recht auf eine Testung mindestens einmal je Woche. Eine Verpflichtung für Arztpraxen, die Testungen nach TestV durchzuführen, gibt es allerdings nicht.

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Wir bieten zweimal die Woche blockweise Abstrichtermine in unserer Praxis an (Montag- und Donnerstagnachmittag), für die Sie sich telefonisch anmelden können.

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Die Testung findet in der ehemaligen Krankengymnastik Praxis im Untergeschoss statt. Zu den Blockterminen können wir zunächst alle 15 Minuten drei Patienten testen. Wir bitten Sie daher mit Abstandtseinhaltung draußen zu warten, bis Sie aufgerufen werden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

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